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Anfrage startenAnwalt für Steuerrecht: Fehler vermeiden und Steuern senken
Für den Laien ist es damit kaum möglich, alle relevanten Vorschriften im Blick zu haben. Der frühzeitige Beizug eines versierten Steueranwalts gibt Ihnen die Sicherheit, Fehler zu vermeiden und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mit GetYourLawyer finden Sie schnell und unkompliziert einen Steueranwalt, der zu Ihnen passt. Er unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und beantwortet alle steuerrechtlichen Fragen.
Betriebsprüfung, Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung – es gibt viele Situationen, in denen sich die Unterstützung durch eines erfahrenen Steueranwalts als sinnvoll erweist. Sachlich und verständlich erklärt er sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, worauf jeweils zu achten ist. Neben der allgemeinen Steuerberatung und Steueroptimierung kümmert er sich um Angelegenheiten wie die Analyse von Vermögensstrukturen oder die Ausarbeitung von Steuerrulings.
Häufig gestellte Fragen zum Steuerrecht
In der Regel verlangt ein Steuerexperte, eine Steuerexpertin für Steuerrecht zwischen 300 und 500 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie zudem je nach Situation ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Ausgaben im Griff haben. Jeder Kanton hat sein eigenes Steuergesetz und besteuert Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Kapital- und Grundstückgewinne sowie andere Steuerobjekte somit unterschiedlich. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, mit einem Steuerrechtsspezialisten aus der Region zusammenzuarbeiten, wobei die Steuerexperten in der Regel auf mehrere Kantone und teilweise auch international spezialisiert sind.
Kluge steuerrechtliche Entscheidungen können ein entscheidender Faktor des Unternehmenserfolgs darstellen. Ihr Steuerrechtsexperte unterstützt Sie deshalb dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihren steuerplanerischen Handlungsspielraum im Rahmen des geltenden Rechts optimal auszuschöpfen.
Unsere Fachexperten bieten unter anderem folgende Dienstleistungen:
•Entwicklung innovativer und nachhaltiger Steuerstrategien für nationale und internationale Sachverhalte, unter Berücksichtigung der aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen
• Implementierung steueroptimierter Finanzierungs- und Lizenzverwertungsstrukturen
• Steuerliche Begleitung bei Akquisitionen, Verkäufen, Um- und Restrukturierungen
• Unterstützung bei Fragen der strategischen Planung, Strukturierung, Verrechnungspreisen, Due Diligence und Implementierung von Steuersachverhalten
• Allgemeine Steueradministration sowie Tax Accounting und Tax Reporting
• Unterstützung im Rechtsmittelverfahren
• Steuerliche Beratung und Beurteilung von Beteiligungsplänen für Mitarbeitende
• Umfassende Mehrwertsteuerberatung
• Beratung auf dem Gebiet der Verrechnungssteuer und Stempelabgaben
• Beratung auf dem Gebiet der Grundstückgewinnsteuer und anderen Grundsteuern
Steuerrechtliche Finessen gehören in der Regel nicht zu den Kernkompetenzen eines Einzelunternehmers oder einer Einzelunternehmerin, insbesondere deshalb lohnt sich eine Steuerplanung durch eine externe Fachperson. Ihr Steuerexperte wird Ihre persönliche und geschäftliche Situation analysieren, potenzielle Veränderungen antizipieren und die Steuerplanung individuell auf Sie zuschneiden.
Unsere Fachexperten bieten unter anderem folgende Dienstleistungen:
• Errichtung und Umstrukturierung von Personenunternehmen
• Beurteilung und Begleitung bei Abgrenzungsfragen von Privat- versus Geschäftsvermögen, gewerbsmässigem Wertschriften- und Liegenschaftenhandel
• Umfassende Mehrwertsteuerberatung
• Beratung im Bereich der Sozialversicherung und Vorsorge
• Unterstützung bei der Planung von Unternehmensnachfolgen und der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit
• Beistand im Rechtsmittelverfahren
In welchen Situationen macht eine Steuerberatung für Einzelpersonen Sinn?
Jede Steuersituation ist unterschiedlich und verlangt eine individuelle Beurteilung. Diplomierte Steuerexperten aus dem Netzwerk von GetYourLawyer bieten Ihnen deshalb keine standardisierten Produkte, sondern betreuen Sie individuell, evaluieren Ihre Ziele und Bedürfnisse und bieten Ihnen basierend darauf eine massgeschneiderte Lösung.
Unsere Fachexperten bieten unter anderem folgende Dienstleistungen:
• Beratung im Bereich der Besteuerung von natürlichen Personen (Aktionäre, Mitarbeitende, Expatriates, Pauschalbesteuerte)
• Steuerliche Strukturierung von Immobilienbesitz
• Unterstützung in den Bereichen Erbschafts- und Schenkungssteuern, Vorsorge und Sozialversicherungsrecht
• Steuereffiziente Investitionsplanung und Beurteilung von Anlagestrategien
• Steuereffiziente Strukturierung von Anlagefonds, kollektiven Kapitalanlagen und anderen Kapitalmarktinstrumenten
• Beratung auf dem Gebiet der Grundstückgewinnsteuer und anderen Grundsteuern
• Unterstützung im Rechtsmittelverfahren
Schenkungen an den Ehepartner oder die Ehepartnerin sind in allen Kantonen von der Schenkungssteuer befreit. Anders sieht es bei Schenkungen zwischen Eltern und Kindern aus. Hier kann es unter Umständen zu steuerlichen Belastungen kommen. Wie hoch diese ist, ist wiederum kantonal geregelt. Die erfreuliche Nachricht: Steuern werden erst dann fällig, wenn die Schenkung einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser richtet sich in der Regel nach dem Verwandtschaftsgrad. Je enger Schenker und Beschenkter miteinander verwandt sind, umso höher fällt dieser Freibetrag aus.
Grundsätzlich unterliegen alle juristischen Personen – dazu gehören unter anderem AG und GmbH – der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung. Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften, wie Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften, mit einem Jahresumsatz von weniger als einer halben Million Franken müssen hingegen nur eine vereinfachte Buchhaltung führen, die lediglich Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage umfasst.
Die Steuerbehörde setzt aufgrund der eingereichten Steuererklärung die geschuldete Steuer fest. Diese Entscheidung wird Ihnen in einer Veranlagungsverfügung mitgeteilt. Es lohnt sich, diese genau zu prüfen und zu kontrollieren, ob sich die Steuerverwaltung an die deklarierten Angaben gehalten hat. Wurden Abzüge gestrichen oder Aufrechnungen vorgenommen, können Sie innert 30-Tage-Frist Einsprache erheben. Zu einem Fixpreis von rund CHF 400 können Sie bei GetYourLawyer einen Steuerexperten beauftragen, Ihre Erfolgschancen bei einer Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung der Steuerbehörden zu beurteilen, bevor ein langwieriges Rechtsmittelverfahren eingeleitet wird.
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Sie finden hier kostenlos ohne aufwendige Recherche die richtige Anwältin oder den richtigen Anwalt für Steuerrecht.
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