Juristische Finessen gehören nicht zu den Kernkompetenzen eines Firmeninhabers, einer Unternehmerin. Doch von der Firmengründung über die Beziehungen zu Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten bis hin zur Unternehmensnachfolge – überall sind rechtliche Fragen zu lösen und klare Verträge auszuarbeiten. Wir von GetYourLawyer haben uns darauf spezialisiert, für unsere Kunden und Kundinnen die besten Anwälte für Gesellschafts- und Firmenrecht in der Schweiz zu finden.
Neben einer persönlichen und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Rechtsberatung kümmert sich Ihr Anwalt, Ihre Anwältin für Gesellschaftsrecht auch um Fragen zur Vertragsgestaltung, zur Corporate Governance, zu Marken- und Lizenzrechten oder zu Kooperationen. Stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage und wir finden die richtige Rechtsberatung für Gesellschaftsrecht für Sie.
Sie suchen einen versierten Anwalt für Gesellschaftsrecht? Mit GetYourLawyer setzen Sie auf einen kompetenten Partner für die Anwaltsberatung. Sie finden hier kostenlos die richtige Anwältin, den passenden Anwalt für Gesellschafts- und Firmenrecht – ohne aufwendige Recherche.
In der Regel verlangt ein Anwalt, eine Anwältin für Gesellschaftsrecht zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben.
Bei der Aktiengesellschaft können – anders als bei einer GmbH – in den Statuten keine Pflichten der Aktionäre festgelegt werden (Art. 680 Abs. 1 OR). Deshalb schliessen die Beteiligten vor allem in kleineren AG häufig einen Aktionärsbindungsvertrag, der ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten festhält. Geregelt werden zum Beispiel Kaufrechte, Vorkaufsrechte oder Vorhandrechte, wenn ein Anteilsinhaber seine Anteile verkaufen will; Stimmrechte und Stimmrechtsbindungen, etwa für den Fall von Pattsituationen in Abstimmungen; Vetorechte, Konkurrenzverbote, Kapitalnachschusspflichten, Konventionalstrafen. Ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittener Aktionärsbindungsvertrag ist von zentraler Bedeutung, um Streitigkeiten zu verhindern. Lassen Sie sich bei der Ausgestaltung von einer erfahrenen Anwältin beraten.
Nichts mühsamer als das Eintreiben ausstehender Debitoren! Mit Factoring lagern Sie das Debitoren-Management und das Ausfallrisiko aus: Sie treten die Kundenguthaben an einen Factor ab, der Ihnen sofort den vereinbarten Anteil überweist, beispielsweise 80 Prozent, und dann die ausstehenden Guthaben eintreibt. Der Restbetrag – natürlich minus die Factoring-Gebühr –, wird erst überwiesen, wenn die Kunden bezahlt haben. Alle Details sind in einem Factoring-Vertrag festgehalten. Dieser ist nicht im Obligationenrecht geregelt, sondern setzt sich aus verschiedenen Vertragstypen zusammen. Wichtig ist, dass der Factoring-Vertrag nur die tatsächlichen Bedürfnisse Ihrer Firma abdeckt und Ihnen unternehmerische Vorteile verschafft.
Gemeinsam mit Partnern hat ein Unternehmen mehr Gewicht im Markt. Doch welche Form der Zusammenarbeit ist die richtige? Soll es eine Kooperation gleichberechtigter Unternehmen sein? Streben Sie eine gegenseitige Unternehmensbeteiligung an oder eher eine lose Zusammenarbeit? Werden die beiden Unternehmen fusionieren? Oder geht es um die Gründung eines Joint Ventures mit unabhängigem Status? Welche Lösung auch gewählt wird, es gibt eine Reihe von rechtlichen Fragen zu klären und verschiedene Gesetze – beispielsweise das Fusionsgesetz – zu beachten. Und nur wenn das vertraglich Vereinbarte auch mögliche Negativszenarien abdeckt, sind Sie auf der sicheren Seite. Lassen Sie sich daher bei der Ausgestaltung von Kooperationsverträgen von einem Anwalt für Unternehmensrecht begleiten.
Ein grosser Teil der Unternehmen in der Schweiz wird innerhalb der Familie weitergegeben. Zentral für eine gelungene Nachfolgeregelung ist neben einem (oder mehreren) fähigen Nachfolger das Einverständnis der anderen Familienmitglieder. Auch braucht es genügend Vermögen, um alle Erbansprüche zu befriedigen. In einem Erbvertrag – allenfalls kombiniert mit einem Ehevertrag – lassen sich massgeschneiderte Lösungen vereinbaren, zum Beispiel auch eine Regelung der Gewinnbeteiligung für den Fall, dass der Nachfolger das Unternehmen vorteilhaft verkauft. Auch gesellschaftsrechtliche Vorkehrungen können – vor allem aus steuerlicher Sicht – nötig werden, etwa die rechtzeitige Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine AG oder GmbH. Und schliesslich muss die Altersvorsorge des abtretenden Unternehmers gesichert sein. Eine familieninterne Unternehmensnachfolge ist ein langfristiger Prozess, der mit allen Beteiligten transparent geführt werden muss. Es lohnt sich, Spezialisten und externe Beraterinnen beizuziehen.
Ob Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Angestellten, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Firmenstatuten – nur wenn die rechtlichen Dokumente hieb- und stichfest abgefasst sind, können sie den Unternehmenserfolg sichern. Es gilt insbesondere, mögliche Konfliktpunkte und Negativszenarien bereits im Voraus zu regeln. Damit die rechtlichen Dokumente wirklich Ihren Intentionen entsprechen, lohnt es sich, rechtzeitig eine fundierte Beratung einzuholen. Wir finden für Sie den passenden Rechtsanwalt für Gesellschafts- und Firmenrecht, der Sie bei der Vertragsgestaltung berät und wenn nötig vor Gericht vertritt, und unterstützen Sie während des ganzen Prozesses.
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