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Scheidungsanwalt: Professionelle Beratung und Vertretung bei allen Scheidungsbelangen

Die Beauftragung eines Scheidungsanwalts kann in vielen Situationen notwendig oder hilfreich sein, um Ihre Rechte und Interessen während des Scheidungsprozesses zu wahren. Hier sind einige Umstände, unter denen es besonders ratsam ist, einen Anwalt für Scheidungsrecht zu konsultieren:

  1. Uneinigkeit über wesentliche Punkte: Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich nicht über wichtige Aspekte der Scheidung einig sind, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen, die Aufteilung des Vermögens oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder.

  2. Komplexe finanzielle Verhältnisse: Bei komplexen finanziellen Angelegenheiten, wie Unternehmensbeteiligungen, Immobilien in unterschiedlichen Ländern oder komplizierten Pensionsansprüchen, kann ein Anwalt helfen, eine faire Lösung zu finden.

  3. Internationale Scheidungen: Wenn einer der Partner in einem anderen Land lebt oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten vorliegen, können internationale Rechtsfragen auftreten, die die Expertise eines spezialisierten Anwalts erfordern.

  4. Schutz vor häuslicher Gewalt: In Fällen, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, ist es wichtig, einen Anwalt einzuschalten, um Schutzmaßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

  5. Kinderbetreuung und -unterhalt: Bei Unstimmigkeiten über das Sorgerecht, den Umgang mit den Kindern oder die Höhe des Kindesunterhalts ist rechtliche Unterstützung unerlässlich, um die bestmöglichen Bedingungen für die Kinder zu gewährleisten.

  6. Vermögensaufteilung: Ein Anwalt kann bei der gerechten Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und der Schulden gemäß den gesetzlichen Vorgaben beraten und verhandeln.

  7. Rechtliche Beratung und Vertretung: Selbst wenn Sie und Ihr Partner sich in allen Punkten einig sind, ist es sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt behandelt werden und Ihre Vereinbarungen rechtskräftig sind.

  8. Vertretung vor Gericht: Sollte eine Einigung außergerichtlich nicht möglich sein, ist die Vertretung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt vor Gericht unerlässlich.

Die Entscheidung, einen Scheidungsanwalt einzuschalten, hängt von den individuellen Umständen des Falles ab. Ein qualifizierter Anwalt kann nicht nur während des gesamten Verfahrens beraten und unterstützen, sondern auch dazu beitragen, langfristige negative Konsequenzen der Scheidung zu vermeiden.

Die wichtigsten Fragen zum Scheidungsanwalt

Die Kosten für einen Scheidungsanwalt können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Komplexität des Falles, der Dauer des Verfahrens, dem Stundensatz des Anwalts und den spezifischen Anforderungen des Mandanten. In der Schweiz setzen sich die Kosten für einen Scheidungsanwalt typischerweise wie folgt zusammen:

  • Stundensatz: Die meisten Scheidungsanwälte berechnen ihre Dienstleistungen nach einem Stundensatz, der je nach Erfahrung, Spezialisierung und Standort des Anwalts variieren kann. Die Stundensätze können zwischen CHF 200 und CHF 500 oder mehr liegen.
  • Pauschalangebote: Einige Anwälte bieten für einfache Scheidungen, bei denen sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte einig sind (einvernehmliche Scheidung), Pauschalpreise an. Diese Pauschalen decken in der Regel die Beratung, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und die Vertretung in einem Gerichtstermin ab.
  • Gerichts- und Verwaltungskosten: Zusätzlich zu den Anwaltskosten fallen auch Gerichts- und Verwaltungskosten an. Diese können je nach Kanton und Umfang des Verfahrens variieren. Für Scheidungsverfahren sind diese Kosten im Vergleich zu den Anwaltskosten oft geringer.
  • Zusätzliche Kosten: In komplexen Fällen, zum Beispiel bei Streitigkeiten über das Sorgerecht oder die Aufteilung des Vermögens, können zusätzliche Kosten für Gutachter, Mediatoren oder andere Experten entstehen.
  • Kostenvorschuss: Viele Anwälte verlangen einen Vorschuss (Retainer), der auf die späteren Gesamtkosten angerechnet wird. Dieser dient als Sicherheit für die anfallenden Gebühren.

Um die Kosten transparent und überschaubar zu halten, ist es ratsam, bereits im Erstgespräch mit dem Anwalt die voraussichtlichen Kosten zu thematisieren und möglichst eine Vereinbarung über die Honorierung zu treffen. Bei geringem Einkommen oder Vermögen besteht in der Schweiz zudem die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (unentgeltliche Rechtspflege) zu beantragen, um die Kosten für den Anwalt und das Verfahren teilweise oder vollständig vom Staat übernehmen zu lassen.

Die Dauer einer Scheidung in der Schweiz kann je nach Art der Scheidung (einvernehmlich oder strittig), der Komplexität der zu regelnden Angelegenheiten und der Auslastung der zuständigen Gerichte variieren. Hier sind einige allgemeine Richtlinien zur Dauer des Scheidungsverfahrens:

Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der sich beide Parteien über alle wesentlichen Punkte wie Vermögensaufteilung, Unterhalt und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder einig sind, kann das Verfahren relativ schnell abgeschlossen werden. Wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig sind und beide Parteien die Scheidungsvereinbarung unterschrieben haben, kann eine einvernehmliche Scheidung in der Regel innerhalb von wenigen Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreichung beim Gericht abgeschlossen werden.

Strittige Scheidung

Bei strittigen Scheidungen, bei denen sich die Parteien nicht einigen können und das Gericht über strittige Punkte entscheiden muss, kann das Verfahren deutlich länger dauern. Abhängig von der Komplexität der Streitpunkte, der Verfügbarkeit von Gerichtsterminen und der Dauer etwaiger Beweisverfahren kann eine strittige Scheidung ein Jahr oder länger dauern.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen

  • Vereinbarung zwischen den Parteien: Die Fähigkeit der Parteien, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, ist der wichtigste Faktor, der die Dauer des Scheidungsverfahrens beeinflusst.
  • Komplexität der zu regelnden Angelegenheiten: Je komplexer die finanziellen Verhältnisse und je strittiger die Fragen bezüglich Kinderbetreuung und Unterhalt sind, desto länger kann das Verfahren dauern.
  • Gerichtliche Auslastung: Die Dauer des Verfahrens hängt auch von der Arbeitsbelastung und den zeitlichen Kapazitäten des zuständigen Gerichts ab.
  • Zusätzliche Verfahren: In manchen Fällen können zusätzliche Verfahren, wie z.B. mediationsähnliche Gespräche oder die Einholung von Expertenmeinungen, erforderlich sein, was die Dauer des Scheidungsverfahrens verlängern kann.

Es ist wichtig, professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt in Anspruch zu nehmen, um das Verfahren effizient zu gestalten und Verzögerungen zu minimieren. Ein Anwalt kann nicht nur bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen helfen, sondern auch bei der Vermittlung zwischen den Parteien und der Beschleunigung des gesamten Prozesses.

Der Ablauf einer Ehescheidung in der Schweiz ist durch das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und gliedert sich in mehrere Schritte, die je nachdem, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine strittige Scheidung handelt, variieren können. Hier ist eine allgemeine Übersicht über den Scheidungsprozess:

Einvernehmliche Scheidung

  1. Einigung: Die Ehepartner einigen sich auf eine Scheidung und auf alle damit verbundenen Aspekte wie die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltszahlungen und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder.

  2. Scheidungsvereinbarung: Die Vereinbarungen werden schriftlich in einer Scheidungsvereinbarung festgehalten.

  3. Einreichung beim Gericht: Die Scheidungsvereinbarung und ein gemeinsames Scheidungsgesuch werden beim zuständigen Gericht eingereicht.

  4. Gerichtliche Anhörung: Das Gericht lädt die Ehepartner zu einer Anhörung ein, um die Einigung zu überprüfen und sicherzustellen, dass beide Parteien der Scheidung und den Vereinbarungen freiwillig zustimmen.

  5. Scheidungsurteil: Wenn das Gericht keine Einwände hat, wird das Scheidungsurteil erlassen, und die Ehe wird offiziell geschieden.

Strittige Scheidung

  1. Einreichung der Scheidungsklage: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, reicht einer der Ehepartner beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage ein.

  2. Stellungnahme: Der andere Ehepartner erhält die Möglichkeit, auf die Scheidungsklage zu reagieren und eine Stellungnahme einzureichen.

  3. Beweisverfahren: Das Gericht kann verschiedene Beweisverfahren anordnen, um strittige Punkte zu klären. Dazu können Zeugenbefragungen, Expertengutachten und andere Beweiserhebungen gehören.

  4. Gerichtliche Anhörungen: Es finden eine oder mehrere Anhörungen statt, bei denen beide Parteien ihre Argumente vorbringen können.

  5. Scheidungsurteil: Nach Abschluss der Beweisaufnahme und der Anhörungen trifft das Gericht eine Entscheidung über die Scheidung und die damit verbundenen Angelegenheiten. Das Scheidungsurteil wird erlassen, wodurch die Ehe offiziell geschieden wird.

In beiden Fällen ist die Rechtskraft des Scheidungsurteils gegeben, wenn keine der Parteien innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung einlegt oder die Berufungsfrist abläuft. Nach der Rechtskraft des Urteils wird die Scheidung im Personenstandsregister eingetragen.

Es ist zu beachten, dass eine Scheidung komplexe rechtliche, finanzielle und emotionale Fragen aufwerfen kann. Die Inanspruchnahme professioneller rechtlicher Unterstützung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt ist daher für viele Menschen ein wichtiger Schritt, um ihre Rechte zu wahren und eine faire Regelung zu erreichen.

Bei einer Scheidung in der Schweiz fallen sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltskosten an. Die Frage, wer diese Kosten trägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Scheidung (einvernehmlich oder strittig) und der finanziellen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern. Hier sind die grundsätzlichen Regelungen:

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten umfassen die Gebühren für die Bearbeitung des Scheidungsverfahrens durch das Gericht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Gerichtskosten in der Regel zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, sofern sie keine andere Vereinbarung getroffen haben. Bei einer strittigen Scheidung entscheidet das Gericht am Ende des Verfahrens, welche Partei die Gerichtskosten zu tragen hat. Oft werden diese Kosten nach dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens verteilt.

Anwaltskosten

Jeder Ehepartner trägt in der Regel seine eigenen Anwaltskosten. In einer einvernehmlichen Scheidung können die Parteien jedoch vereinbaren, die Kosten gemeinsam zu tragen oder sie in irgendeiner Form aufzuteilen. In strittigen Verfahren kann das Gericht auch hier eine Partei dazu verurteilen, die Anwaltskosten der anderen Partei ganz oder teilweise zu übernehmen, abhängig vom Ausgang des Verfahrens und der finanziellen Lage der Ehepartner.

Ausgleich unter den Parteien

Das Gericht kann zudem einen finanziellen Ausgleich zwischen den Ehepartnern anordnen, der auch die Übernahme von Kosten beinhalten kann. Dies hängt von der finanziellen Situation der Ehepartner und den Umständen des Einzelfalls ab.

Prozesskostenhilfe

Falls ein Ehepartner nicht in der Lage ist, die Kosten für das Scheidungsverfahren zu tragen, kann er in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (unentgeltliche Rechtspflege) beantragen. Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt der Staat vorläufig die Gerichts- und gegebenenfalls auch die Anwaltskosten. Die bewilligte Partei kann jedoch verpflichtet werden, diese Kosten zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, falls sich ihre finanzielle Situation verbessert.

Die Regelung der Kosten einer Scheidung ist individuell und kann je nach Vereinbarung zwischen den Parteien, der Art der Scheidung und den Entscheidungen des Gerichts variieren. Es ist empfehlenswert, frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen, um eine klare Vorstellung von den zu erwartenden Kosten zu bekommen und um Unterstützung bei der Aushandlung von Kostenvereinbarungen zu erhalten.

Bei einer Scheidung in der Schweiz sind das Sorgerecht, das Besuchsrecht (heute meistens "persönlicher Verkehr" genannt) und die Alimente (Unterhaltsbeiträge für die Kinder) zentrale Themen, die im Interesse des Kindeswohls geregelt werden müssen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Hier eine Übersicht über die Regelungen:

Sorgerecht

Das Sorgerecht bezieht sich auf das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen, es zu erziehen und Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten seines Lebens zu treffen. Seit 2014 ist es in der Schweiz üblich, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch nach einer Trennung oder Scheidung der Standardfall ist, es sei denn, es gibt triftige Gründe, die dagegen sprechen. Die gemeinsame elterliche Sorge soll sicherstellen, dass beide Elternteile weiterhin in wichtige Entscheidungen im Leben ihrer Kinder einbezogen sind.

Besuchsrecht

Das Besuchsrecht, das heute als "persönlicher Verkehr" bezeichnet wird, regelt, wie der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich wohnt, den Kontakt mit dem Kind aufrechterhalten kann. Dies umfasst in der Regel Regelungen zu Besuchszeiten, Ferien und Feiertagen. Das Ziel ist es, das Recht des Kindes auf eine regelmäßige und persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen zu wahren. Die genaue Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs wird individuell festgelegt und kann flexibel gestaltet werden, um den Bedürfnissen des Kindes und den Möglichkeiten der Eltern gerecht zu werden.

Alimente

Unter Alimenten versteht man die Unterhaltsbeiträge, die der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich wohnt, für die finanzielle Unterstützung des Kindes leistet. Die Höhe der Alimente wird auf der Basis des Bedarfs des Kindes und der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils festgelegt. Die Alimente sollen dazu beitragen, die Kosten für Lebensunterhalt, Bildung und Betreuung des Kindes zu decken. Die Berechnung der Alimente folgt bestimmten Leitlinien, kann aber je nach Situation variieren.

Verfahren

Bei der Scheidung müssen die Eltern eine Vereinbarung über das Sorgerecht, den persönlichen Verkehr und die Alimente treffen. Diese Vereinbarung ist Teil des Scheidungsurteils und muss vom Gericht genehmigt werden, um sicherzustellen, dass sie dem Wohl des Kindes entspricht. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, wird das Gericht eine Entscheidung treffen, die wiederum im besten Interesse des Kindes liegt.

Es ist wichtig, dass sich die Regelungen rund um Sorgerecht, Besuchsrecht und Alimente primär am Wohl des Kindes orientieren. In komplexen oder strittigen Fällen kann die Unterstützung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt oder eine Mediation hilfreich sein, um eine Lösung zu finden, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt.

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