Anwalt Erbrecht

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Anwalt für Erbrecht: Professionelle Unterstützung bei Fragen rund um die Vermögensnachfolge

In vielen Lebenssituationen kann das Erbrecht eine komplexe und anspruchsvolle Angelegenheit sein, die eine fachkundige rechtliche Unterstützung erfordert. Ein Anwalt für Erbrecht kann in verschiedenen Situationen von unschätzbarem Wert sein. Hier sind mögliche Fälle, in denen die Fachkenntnisse eines solchen Anwalts hilfreich sein könnten:

  1. Erstellung eines Testaments: Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, ein Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht und rechtlich gültig ist.

  2. Ausarbeitung eines Erbvertrags: Wenn Sie spezifische Regelungen für die Verteilung Ihres Vermögens mit einer anderen Partei treffen möchten, kann ein Anwalt für Erbrecht Ihnen bei der Ausarbeitung eines Erbvertrags helfen, der alle Interessen berücksichtigt.

  3. Strategische Nachfolgeplanung: Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei der strategischen Planung Ihrer Nachfolge unterstützen, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäss Ihren Wünschen und Bedürfnissen auf Ihre Erben übergeht.

  4. Vertretung von Erben: Im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten bezüglich des Erbes kann ein Anwalt für Erbrecht die Interessen der Erben vertreten und sie durch den gesamten Prozess führen.

  5. Einreichung von Klagen: Ein Anwalt für Erbrecht kann Sie bei der Einreichung von Ungültigkeitsklagen, Herabsetzungsklagen oder Teilungsklagen unterstützen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Erbe gewahrt bleiben.

  6. Unstimmigkeiten in einer Erbengemeinschaft: Wenn es zu Unstimmigkeiten oder Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt, kann ein Anwalt für Erbrecht vermitteln und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden, die im besten Interesse aller Beteiligten liegt.

Mit seiner Erfahrung und Fachkompetenz steht ein Anwalt für Erbrecht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Interessen geschützt sind und Sie durch alle rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Ihrem Erbe geführt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

In der Regel verlangt eine Anwältin, ein Anwalt für Erbrecht zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Sind Sie nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann Ihr Anwalt für Sie beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.

Der Pflichtteil ist jener Teil des Nachlasses, über den eine Person nicht frei verfügen kann, da das Gesetz diesen Teil bestimmten Erben vorbehält. Zu diesen Erben zählen die Nachkommen (dazu gehören Kinder und Enkel), der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin sowie die Eltern des Erblassers.

Das Schweizer Erbrecht hat wichtige Änderungen erfahren, die die Bestimmungen über den Pflichtteil betreffen. Mit der jüngsten Revision des Erbrechts haben sich die Regeln bezüglich des Pflichtteils geändert. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Reduktion der Pflichtteile: Die Pflichtteile für Nachkommen und den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner wurden reduziert. Dies gibt Erblassern mehr Freiheit, über einen grösseren Teil ihres Vermögens nach Belieben zu verfügen und beispielsweise testamentarische Zuwendungen an nicht pflichtteilsgeschützte Personen oder Organisationen zu machen.
  • Abschaffung des Pflichtteils der Eltern: Die Revision des Erbrechts hat den Pflichtteil für die Eltern des Erblassers vollständig abgeschafft. Das bedeutet, dass Erblasser nicht mehr verpflichtet sind, einen Teil ihres Nachlasses ihren Eltern zu hinterlassen, was die Verteilung des Vermögens flexibler gestaltet.
  • Für den Verzicht auf den Pflichtteil eines geschützten Erben ist nach wie vor ein Erbvertrag erforderlich. Dieser muss unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften erstellt werden und kann nicht einseitig aufgehoben werden.

Diese Änderungen tragen dazu bei, dass das Schweizer Erbrecht den veränderten gesellschaftlichen Realitäten und den Wünschen der Erblasser stärker Rechnung trägt. Personen, die ein Testament erstellen oder einen Erbvertrag abschliessen möchten, sollten sich über die neuen Regelungen informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre letztwilligen Verfügungen den aktuellen Gesetzen entsprechen.

Die Erbschaftssteuer in der Schweiz, die auf kantonaler und gemeindlicher Ebene erhoben wird, bildet einen wesentlichen Teil des finanziellen Nachlasses, den es zu berücksichtigen gilt. Obwohl es keine bundesweite Erbschaftssteuer gibt, variiert die Steuerbelastung je nach Wert des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen erheblich. Zudem bieten die kantonalen Gesetze eine Reihe von Steuerbefreiungen für nahe Verwandte, was den finanziellen Übergang innerhalb der Familie erleichtern soll.

Die progressiven Steuersätze und die spezifischen Steuerbefreiungen in verschiedenen Kantonen unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Beratung. Insbesondere für Lebenspartner, die nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben, und andere Erbengruppen, die möglicherweise von reduzierten Steuersätzen profitieren können, ist eine fachkundige Beratung unerlässlich.

Wenn es um die Nachlassplanung geht, ist es entscheidend, sich mit der gesetzlichen Erbfolge in der Schweiz auseinanderzusetzen. Diese gesetzlichen Bestimmungen geben vor, wer Ihr Vermögen erbt, falls Sie ohne ein gültiges Testament oder Erbvertrag versterben. Die Kenntnis der gesetzlichen Erbfolge hilft nicht nur bei der Erstellung eines umfassenden Nachlassplans, sondern gewährleistet auch, dass Ihr Vermögen gemäss Ihren Wünschen verteilt wird.

In der Schweiz wird die Erbfolge primär durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und richtet sich nach einem System von Verwandtschaftsgraden. Die nächststehenden Verwandten des Verstorbenen sind demnach die ersten in der Reihe der gesetzlichen Erben. Dazu gehören:

  • Direkte Nachkommen: Kinder des Erblassers, einschliesslich adoptierter Kinder, erben zu gleichen Teilen. Enkelkinder treten nur an die Stelle ihres verstorbenen Elternteils, falls dieser zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt.
  • Ehepartner oder eingetragene Partner: Sie haben ein gesetzliches Erbrecht und erben neben den direkten Nachkommen des Erblassers einen festgelegten Anteil des Nachlasses.
  • Eltern und deren Nachkommen: Falls keine direkten Nachkommen oder ein Ehepartner vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen.

Die gesetzliche Erbfolge sorgt dafür, dass Ihr Vermögen innerhalb Ihrer Familie bleibt, doch sie mag nicht immer Ihren persönlichen Präferenzen entsprechen. Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen genau so verteilt wird, wie Sie es sich wünschen, ist es ratsam, einen individuellen Erbvertrag oder ein Testament zu erstellen.

Das Erbrecht ist auf die traditionelle Familie ausgerichtet: Wer verheiratet ist und Kinder hat, ist mit den gesetzlichen Regeln gut bedient und benötigt höchstens ein einfaches Testament, um den Ehepartner bestmöglich zu begünstigen. Anders ist die Situation, wenn Sie und Ihr Partner, Ihre Partnerin mit Kindern aus früheren Beziehungen in einer Patchworkfamilie leben. Um hier eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird, benötigen Sie einen Erbvertrag, der genau auf die Konstellation in Ihrer Familie zugeschnitten ist. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten.

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