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Sicher und kompetent: Mit GetYourLawyer finden Sie den richtigen Anwalt für Baurecht

Die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Vorhaben überhaupt gelingen kann. Ein Anwalt für Baurecht ist mit den Besonderheiten der kantonalen und kommunalen Bau- und Planungsgesetze vertraut. Er sorgt dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind und unterstützt Sie bei der Lösung von Ansprüchen.

Ein erfahrener, spezialisierter Anwalt für Baurecht zeichnet sich durch umfassendes Fachwissen aus. Kompetent und zielorientiert berät Sie der Experte in allen Belangen des öffentlichen und privaten Baurechts. Er hilft Ihnen, Entscheidungen zu fällen, gestaltet und überprüft Verträge und steht Ihnen in Bewilligungs- und Planungsverfahren zur Seite.

Kommt es zu Leistungsstörungen, Mängeln oder Verzug, unterstützt Sie der Anwalt für Baurecht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. GetYourLawyer bringt Sie mit einem Spezialisten zusammen, der zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt.

Kompetente Beratung, super gute Plattform. Freundliche Mitarbeiter. Alles perfekt gelaufen, vielen Dank.

Daniel KistlerPrivatkunde

Das Start-up Legal-Paket bot uns von Anfang an Transparenz und alle Leistungen zu einem Festpreis. Mein Anwalt konnte uns mit seinem Wissen und seiner Kompetenz sehr gut durch diese Phase führen. Ich kann dieses Angebot jedem Unternehmer sehr empfehlen.

Erik Emanuelsson, Founder & CEO lagom+Business Kunde

Schnelle, perfekte Weiterleitung, mein Anliegen wurde an den perfekten Rechtsanwalt weitergeleitet. Alles sehr übersichtlich.

Thomas WildPrivatkunde

Ich musste kurzfristig einen Arbeitsvertrag prüfen und bin so auf das Rechtspaket Vertragsprüfung gestossen. Ich würde jederzeit wieder dieses Rechtspaket kaufen und kann den unkomplizierten und schnellen Ablauf sehr weiterempfehlen.

Robert Berke, Head of Research BePropBusiness Kunde

Häufig gestellte Fragen zum Baurecht

In der Regel verlangt eine Anwältin, ein Anwalt für Baurecht zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Die anwendbaren Gesetze sind kantonal und auch zum Teil auch je nach Gemeinde unterschiedlich, weshalb ein Baurechtsspezialist aus der Region gefragt ist.

Im Architektenvertrag definieren Bauherr und Architekt unter anderem die Leistungen und das Honorar. In der Regel geht es um viel Geld, darum lohnt es sich, bereits in der Phase des Vorprojekts einen Fachanwalt im Baurecht einzubeziehen. Dieser prüft für wenig Geld Ihren Vertrag und erspart Ihnen so unter Umständen langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht.

Kaufen Sie mit dem Erlös aus dem Verkauf keine neue Liegenschaft, erhöht sich in der Regel Ihr Vermögen und damit meist auch die Vermögenssteuer. Handkehrum sinkt Ihr steuerbares Einkommen durch den Wegfall des Eigenmietwerts.

 

Wechselt eine Liegenschaft den Eigentümer, spricht man in Fachkreisen von einer Handänderung. Für diesen Vorgang erheben alle Kantone eine Grundbuchgebühr. Zudem verlangen die meisten Kantone – Ausnahmen: AG, GL, SH, SZ, UR, ZG und ZH – eine Handänderungssteuer. Diese wird in der Regel vom Käufer bezahlt, die Grundbuchgebühr wird oft hälftig geteilt. Am besten halten Sie die Regelung der Zahlung im Kaufvertrag fest.

 

Die Grundstückgewinnsteuer wird vom Kanton erhoben und üblicherweise vom Verkäufer bezahlt. Die Höhe variiert von Kanton zu Kanton. Basis für die Berechnung bildet einerseits die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis der Liegenschaft und dem Erlös aus dem Wiederverkauf, andererseits die Besitzdauer. Je länger man eine Liegenschaft besessen hat, desto tiefer fällt der Satz für die Grundstückgewinnsteuer aus. Wertvermehrende Investitionen kann man vom Grundstückgewinn abziehen, ebenso die Kosten für den Verkauf.

Von einem Baurecht spricht man, wenn ein Grundeigentümer einem Dritten erlaubt, auf seinem Boden eine Liegenschaft zu bauen. Der Grundsatz, wonach ein Gebäude Bestandteil des Grundstücks ist, also mit dem Boden eine Einheit bildet, wird dabei durchbrochen. Mit einem Baurecht kann man Eigentümer eines Hauses sein, das auf fremdem Boden steht. Die gesetzliche Höchstdauer eines Baurechts beträgt 100 Jahre, häufig sind für Wohnbauten Baurechte von 50 Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Ist die Immobilie nicht gebrauchstauglich, wurden die üblichen technischen Normen und die Regeln der Baukunde nicht berücksichtigt oder wurde das im Vertrag Vereinbarte nicht eingehalten, liegt ein Mangel vor. Dann haben Sie das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung oder auf eine Preisreduktion. Ein Unternehmer haftet fünf Jahre für das abgelieferte Werk. Aber Sie müssen die Rügefristen einhalten: Sichtbare, offensichtliche Mängel müssen Sie sofort rügen – am besten bei der Übergabe des Werks respektive der Abnahme der Bauarbeit. Gibt es keine Abnahme oder versäumen Sie es, sofort zu reklamieren, verwirken Sie Ihre Mängelrechte.

 

Verdeckte Mängel können Sie auch später noch rügen. Doch auch dies müssen Sie sofort nach der Entdeckung tun, innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Oft gilt aber die Norm 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Dann können Sie Mängel jeder Art während der Rügefrist von zwei Jahren jederzeit rügen. Verdeckte Mängel können Sie innert einer Frist von maximal fünf Jahren rügen, müssen dies aber nach Ablauf der Rügefrist ebenfalls sofort tun. Aufgepasst: Die SIA-Norm 118 ist für Sie als Käufer oder Bauherrin vorteilhafter, sie gilt aber nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

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