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Ein Anwalt für Urheberrecht berät beim Schutz geistiger Schöpfungen

Dieses Recht entsteht schon im Moment der Schöpfung. Einer Anmeldung oder Registrierung bedarf es nicht. Eingeschränkt wird das Urheberrecht lediglich durch Interessen der Allgemeinheit. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Auseinandersetzungen. Dies ist vor allem der zunehmenden Verbreitung neuer Medien geschuldet. 

Für den juristischen Laien gestaltet sich die rechtliche Lage mittlerweile so kompliziert, dass sie kaum noch zu durchschauen ist. Oft geschehen Verletzungen des Urheberrechts unabsichtlich und unwissentlich im Rahmen alltäglicher Handlungen. Ein Anwalt für Urheberrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. 

Kompetente Unterstützung bei Rechtsverletzungen

Ein Anwalt für Urheberrecht hilft Ihnen, wenn Sie wegen illegalen Filesharings abgemahnt wurden. Er prüft die Rechtmässigkeit von Abmahnung und Unterlassungserklärung, übernimmt eventuelle Umformulierungen und verhandelt mit der Gegenpartei. Ist der Vorwurf berechtigt, bemüht sich der Spezialist um die Reduzierung überzogener Forderungen. In vielen Fällen gelingt es ihm, diese auf ein Minimum zu senken.

Kreative berät und betreut der Anwalt für Urheberrecht beim Aufbau und der Verwertung ihres geistigen Eigentums. Er zeigt Möglichkeiten zur Vermarktung auf und kümmert sich um die Gestaltung entsprechender Verträge. Selbstverständlich verrät Ihnen der Experte auch, wie Sie am besten auf eine Verletzung Ihres Urheberrechts reagieren. Ihren Anspruch auf Auskunft, Schadenersatz oder Unterlassung setzt er zur Not vor Gericht durch.

Die Suche nach dem passenden Anwalt für Urheberrecht kann sich schwierig gestalten. GetYourLawyer bringt Sie mit einem kompetenten und zuverlässigen Spezialisten aus Ihrer Umgebung zusammen – schnell und unkompliziert.

Kompetente Beratung, super gute Plattform. Freundliche Mitarbeiter. Alles perfekt gelaufen, vielen Dank.

Daniel KistlerPrivatkunde

Das Start-up Legal-Paket bot uns von Anfang an Transparenz und alle Leistungen zu einem Festpreis. Mein Anwalt konnte uns mit seinem Wissen und seiner Kompetenz sehr gut durch diese Phase führen. Ich kann dieses Angebot jedem Unternehmer sehr empfehlen.

Erik Emanuelsson, Founder & CEO lagom+Business Kunde

Schnelle, perfekte Weiterleitung, mein Anliegen wurde an den perfekten Rechtsanwalt weitergeleitet. Alles sehr übersichtlich.

Thomas WildPrivatkunde

Ich musste kurzfristig einen Arbeitsvertrag prüfen und bin so auf das Rechtspaket Vertragsprüfung gestossen. Ich würde jederzeit wieder dieses Rechtspaket kaufen und kann den unkomplizierten und schnellen Ablauf sehr weiterempfehlen.

Robert Berke, Head of Research BePropBusiness Kunde

Häufig gestellte Fragen über das Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Schutzrecht, auf das sich jeder Urheber berufen kann. Es schützt das geistige Eigentum natürlicher Personen und entsteht automatisch, wenn jemand ein Kunstwerk erschafft. Unter welchen Voraussetzungen welche Werke Urheberrechtsschutz geniessen, regelt das Urheberrecht. Ein Anwalt für Urheberrecht klärt Sie über Ihre Rechte auf und zeigt Ihnen, wie Sie gegen Rechtsverletzungen vorgehen können.

Die wichtigsten Grundlagen des Schweizerischen Urheberrechts bilden das Urheberrechtsgesetz (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz: URG) und die Urheberrechtsverordnung (Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz: URV). Auf internationaler Ebene ist das Urheberrecht durch grenzübergreifende Staatsverträge geregelt. Sie sorgen für einen einheitlichen Mindeststandard und sind auch für die Schweiz bindend.

Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, wenn es die im Urheberrechtsgesetz genannten Voraussetzungen erfüllt (Art. 2 URG). Es muss sich also um eine geistige Schöpfung handeln, die individuellen Charakter hat. Ob das der Fall ist, ist schwer zu bestimmen. Im Zweifel muss das Gericht entscheiden. Ideen und Konzepte können nicht geschützt werden.

Das Urheberrecht ist zeitlich begrenzt. Es endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach Ablauf dieser Frist sind Lieder und andere Werke gemeinfrei. Das bedeutet, dass sie keinem Schutz mehr unterliegen. Sie können ohne Einverständnis des Schöpfers (beziehungsweise seiner Erben) verbreitet und verwertet werden. Gibt es trotzdem Probleme, steht Ihnen ein Anwalt für Urheberrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Anders als bei anderen Schutzrechten gibt es kein Verzeichnis, in dem ein Urheberrecht angemeldet oder registriert werden kann. Das macht es schwer, den Schöpfer eines Werkes zu finden. Manchmal hilft es, wenn man Kontakt zur Verwertungsgesellschaft ProLitteris aufnimmt. Da sich Urheber aber nicht vertreten lassen müssen, ist ein Erfolg nicht garantiert. Ein Anwalt für Urheberrecht unterstützt Sie bei der Suche.

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