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Anwalt für Mietrecht: Engagierte Beratung und Vertretung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten

Das Schweizer Mietrecht definiert präzise die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Es zielt darauf ab, die oft als schwächer betrachtete Partei in einem Mietverhältnis zu schützen. Speziell für Wohn- und Geschäftsräume werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) ergänzt, die auch für mit den Räumen vermietete Sachen Geltung besitzt.

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben führen unterschiedliche Interpretationen und die Vielfalt der Rechtsprechung von Gerichten und Mietämtern regelmässig zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Anwälte für Mietrecht in der Schweiz verfügen über das notwendige Fachwissen, um in diesen Fällen für Klarheit zu sorgen und Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Ob bei der Auslegung von Mietverträgen, der Klärung Ihrer Rechte und Pflichten, der Unterstützung bei Vertragsverhandlungen oder der Vertretung bei Konflikten – ein spezialisierter Rechtsanwalt für Mietrecht steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dies umfasst auch die Unterstützung bei überhöhten Mietzinsforderungen, Kündigungen, Mängeln der Mietsache, fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen sowie nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Vermieter berät der Mietrechtsexperte effektiv bei der Abwehr unbegründeter Ansprüche oder der Durchsetzung einer Räumungsklage.

Sollte eine aussergerichtliche Lösung nicht möglich sein, ist Ihr Anwalt im Mietrecht auch vor Gericht ein starker Vertreter Ihrer Interessen. Finden Sie Ihren vertrauenswürdigen Rechtsbeistand im Mietrecht über GetYourLawyer, wo Kompetenz auf Vertrauen trifft.

Kompetente Beratung, super gute Plattform. Freundliche Mitarbeiter. Alles perfekt gelaufen, vielen Dank.

Daniel KistlerPrivatkunde

Das Start-up Legal-Paket bot uns von Anfang an Transparenz und alle Leistungen zu einem Festpreis. Mein Anwalt konnte uns mit seinem Wissen und seiner Kompetenz sehr gut durch diese Phase führen. Ich kann dieses Angebot jedem Unternehmer sehr empfehlen.

Erik Emanuelsson, Founder & CEO lagom+Business Kunde

Schnelle, perfekte Weiterleitung, mein Anliegen wurde an den perfekten Rechtsanwalt weitergeleitet. Alles sehr übersichtlich.

Thomas WildPrivatkunde

Ich musste kurzfristig einen Arbeitsvertrag prüfen und bin so auf das Rechtspaket Vertragsprüfung gestossen. Ich würde jederzeit wieder dieses Rechtspaket kaufen und kann den unkomplizierten und schnellen Ablauf sehr weiterempfehlen.

Robert Berke, Head of Research BePropBusiness Kunde

Häufig gestellte Fragen über das Mietrecht

Die Inanspruchnahme eines Anwalts im Mietrecht wird in verschiedenen Situationen empfohlen, um Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter effektiv zu schützen und durchzusetzen. Ein tiefgreifendes Verständnis des Immobilienrechts in der Schweiz ist hierbei essenziell. Sollten Sie mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert sein oder die Erstreckung des Mietverhältnisses anstreben, kann fachkundige Beratung entscheidend sein. Ebenso erfordern Themen wie Kündigung im Mietrecht, Lärmbelästigungen und Mängel an der Mietsache eine spezialisierte Rechtsberatung, um Ihre Interessen zu wahren.

Bei Fragen rund um die Mietzinserhöhung, die korrekte Handhabung der Mietkaution, Möglichkeiten zur Mietminderung und die sorgfältige Mietvertragsgestaltung ist juristische Expertise unverzichtbar. Diese gewährleistet, dass alle Vereinbarungen und Vorgehensweisen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Auch speziellere Bereiche des Mietrechts, wie das Stockwerkeigentum, Umbauten und Renovationen sowie die Untervermietung, verlangen nach einer umfassenden Kenntnis des Immobilienrechts. Ein im Mietrecht versierter Anwalt kann hierbei nicht nur beraten, sondern auch bei der Vertragsgestaltung unterstützen und im Konfliktfall Ihre Interessen vertreten.

In allen diesen Fällen bietet die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt, einen entscheidenden Vorteil. Sie sichert Ihnen eine professionelle Begleitung und Unterstützung bei allen Fragen und Herausforderungen im Bereich des Mietrechts.

In der Regel verlangt ein Mietrechtsanwalt, eine Mietrechtsanwältin zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Sind Sie nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann Ihr Anwalt für Sie beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.

Ein Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, einem Mieter die Wohnung zu kündigen. Es ist jedoch ratsam, zuerst zu prüfen, ob die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsregeln, wie zum Beispiel die Fristen, beachtet wurden. Ausserdem ist es erforderlich, dass die Kündigung auf dem vorgeschriebenen offiziellen Formular erfolgt und, im Falle von verheirateten Mietern, an jeden Ehepartner einzeln zugestellt wird. Sollte eine formal korrekte Kündigung als unfair wahrgenommen werden, hat der Mieter das Recht, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung eine Erklärung hierfür zu verlangen.

Darüber hinaus ist es dem Mieter möglich, innerhalb dieser 30 Tage nach Erhalt, die Kündigung bei der zuständigen Schlichtungsstelle aufgrund von Missbräuchlichkeit (gem. Artikel 271a des Schweizerischen Obligationenrechts) zu beanstanden und eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu ersuchen. Eine Mieterstreckung können Sie bei der Schlichtungsbehörte beantragen, wenn die Kündigung Ihrer Wohnung für Sie eine Härte zur Folge hat. Gründe für eine solche Erstreckung sind zum Beispiel: Mangel an finanziell tragbaren Wohnungen, Kündigung nach langjährigem Mietverhältnis oder persönliche Gründe wie höheres Alter, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schulwechsel während des Schuljahrs. In solchen Situationen kann das Mietverhältnis um maximal vier Jahre erstreckt werden – häufig wird zuerst eine kürzere Erstreckung gewährt, die bei Bedarf verlängert werden kann.

Man spricht von Eigenbedarf, wenn der Vermieter oder ihm nahestehende Personen das Mietobjekt benötigen. In solchen Fällen ist der Eigentümer berechtigt, aus Gründen des Eigenbedarfs dem Mieter zu kündigen. Es gibt dabei zwei unterschiedliche Szenarien: 

1. Ausserordentliche Kündigung:
Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung gem. Artikel 261 Absatz 2 Buchstabe a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) bei Eigentumswechsel durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft, darf der neue Eigentümer die Kündigung ausschliesslich für sich selbst, nahe Angehörige oder Ehepartner aussprechen, wobei der Bedarf dringlich, konkret und gegenwärtig sein muss. 

2. Ordentliche Kündigung:
Eine ordentliche Kündigung erlaubt es dem Vermieter, die Wohnung auch für weitere Bekannte und Verwandte freizumachen, wobei in diesem Fall kein enger Eigenbedarf nachgewiesen werden muss. Dennoch muss die Begründung für eine solche Kündigung ehrlich sein, und die genannte Person muss tatsächlich einziehen. Eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf, die lediglich andere Ziele, wie beispielsweise Renovierungsarbeiten, verschleiern soll, ist nicht zulässig.

Eine Mietwohnung muss bewohnbar sein. Sollte die Wohnung eingeschränkt nutzbar sein oder der vereinbarte Zustand vom Vermieter nicht hergestellt werden, besteht ein Mangel, welcher abhängig von seiner Schwere eine Herabsetzung des Mietzinses rechtfertigen kann (gem. Artikel 259 des Schweizerischen Obligationenrechts). Kleinere Mängel sind generell vom Mieter selbst zu beheben, es sei denn, es werden spezielle handwerkliche Fähigkeiten benötigt. Für die Behebung von grösseren Schäden ist hingegen der Vermieter verantwortlich.

Eine eigenständige Mietzinsreduktion birgt Risiken, da sie den Vermieter unter Umständen zu einer Kündigung berechtigen kann, besonders wenn die Reduktion als unangemessen betrachtet wird. Daher ist es ratsam, eine Anpassung des Mietzinses über die zuständige Schlichtungsstelle anzustreben.

Die Mietzinsreduktion sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel stehen. Orientierungshilfe zur Festlegung der Mietzinsreduktion bieten dabei die Richtwerte und Tabellen der Mieter- und Vermieterverbände.

Der Unterhalt der Wohnung ist Sache des Vermieters, notwendige Reparaturen gehen zu seinen Lasten. Sie als Mieter oder Mieterin müssen aber für den «kleinen Unterhalt» aufkommen. Gemeint sind kleinere Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten die ein Laie mit einfachen Handgriffen selber ausführen kann – zum Beispiel das Entkalken eines Wasserhahns, das Ersetzen einer Dichtung oder Entstopfen eines Siphons. Alles andere ist Sache des Vermieters, ausser Sie hätten durch unsachgemässen Gebrauch einen Schaden verursacht. Auch für die normale Abnützung müssen Sie als Mieter oder Mieterin nichts bezahlen. Bei übermässiger Abnützung – etwa Kratzspuren von Haustieren oder Nikotinschäden – müssen Sie einen Kostenanteil übernehmen, der abhängig ist vom Alter und von der Lebensdauer des Gegenstands.Der Unterhalt der Wohnung ist Sache des Vermieters, notwendige Reparaturen gehen zu seinen Lasten. Sie als Mieter oder Mieterin müssen aber für den «kleinen Unterhalt» aufkommen. Gemeint sind kleinere Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten die ein Laie mit einfachen Handgriffen selber ausführen kann – zum Beispiel das Entkalken eines Wasserhahns, das Ersetzen einer Dichtung oder Entstopfen eines Siphons. Alles andere ist Sache des Vermieters, ausser Sie hätten durch unsachgemässen Gebrauch einen Schaden verursacht. Auch für die normale Abnützung müssen Sie als Mieter oder Mieterin nichts bezahlen. Bei übermässiger Abnützung – etwa Kratzspuren von Haustieren oder Nikotinschäden – müssen Sie einen Kostenanteil übernehmen, der abhängig ist vom Alter und von der Lebensdauer des Gegenstands.

Die Schlichtungsbehörde ist die erste Anlaufstelle bei mietrechtlichen Problemen. Diese Behörde rufen Sie zum Beispiel an, wenn Sie eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen, den Mietzins hinterlegen oder eine Mietzinsreduktion verlangen wollen. Bis zu einem Streitwert von 2000 Franken kann die Schlichtungsbehörde auf Antrag des Klägers direkt entscheiden. Häufig unterbreitet die Behörde den Parteien auch einen Urteilsvorschlag oder sie stellt eine Klagebewilligung für den Weiterzug ans Gericht aus. Möchten Sie Ihren Fall ans Gericht weiterziehen, empfiehlt sich aber, vorher eine Rechtsberatung einzuholen und die Chancen abzuklären. Bei GetYourLawyer finden Sie die kompetente Mietrechtsanwältin, die Sie berät und wenn nötig Ihre Interessen vor Gericht vertritt.

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