Anwalt Baurecht

Hier finden Sie die passende Anwältin oder Anwalt für Ihren Fall im Baurecht.

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Sicher und kompetent: Mit GetYourLawyer finden Sie den richtigen Anwalt für Baurecht

Im Bereich des Bauens sind rechtliche Herausforderungen allgegenwärtig. Egal, ob Sie Bauherr, Unternehmer, Handwerker oder Architekt sind, die Komplexität der Projekte erfordert eine versierte rechtliche Begleitung. Ein spezialisierter Anwalt für Bau- und Planungsrecht bietet umfassende Beratung und Vertretung sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht. Durch die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sorgt er dafür, dass Ihr Bauvorhaben auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.

 

Privates Baurecht

  • Beurteilung von Bauverträgen: Ein erfahrener Anwalt für Baurecht kann Ihnen bei der Beurteilung von Bauverträgen helfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten sind und keine versteckten Risiken bestehen.

  • Begleitung von Bauprojekten: Der Anwalt kann Sie während des gesamten Bauprozesses begleiten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihr Projekt reibungslos verläuft.

  • Durchsetzung von Mängelrechten: Im Falle von Mängeln am Bau kann ein Anwalt für Baurecht Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und angemessene Massnahmen zur Behebung der Mängel einzuleiten.

  • Bürgschaften: Ein Anwalt kann Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Bürgschaften helfen, um sicherzustellen, dass Sie angemessen geschützt sind und Ihre Verpflichtungen erfüllt werden.

  • Bauhandwerkerpfandrecht: Der Anwalt kann Ihnen bei der Eintragung und Durchsetzung von Bauhandwerkerpfandrechten helfen, um sicherzustellen, dass Sie für Ihre erbrachten Leistungen angemessen entschädigt werden.

 

Öffentliches Baurecht

  • Bewilligungsverfahren: Bei Bewilligungsverfahren für Bauprojekte kann ein Anwalt für Baurecht Sie beraten und vertreten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihr Vorhaben genehmigt wird.

  • Rekurse und Beschwerdeverfahren: Im Falle von Ablehnungen oder Streitigkeiten in Bewilligungsverfahren kann ein Anwalt Ihnen bei Rekursen und Beschwerdeverfahren helfen, um Ihre Interessen zu verteidigen und eine positive Entscheidung zu erreichen.

  • Beurteilung von Natur-, Heimat- und Denkmalschutz: Ein Anwalt für Baurecht kann Sie bei der Beurteilung von Fragen des Natur-, Heimat- und Denkmalschutzes unterstützen, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben mit den relevanten Vorschriften im Einklang steht.

 

Warum ein Anwalt für Baurecht unverzichtbar ist: Ein Anwalt für Baurecht ist mit den kantonalen und kommunalen Bau- und Planungsgesetzen bestens vertraut. Er bietet nicht nur rechtliche Absicherung, sondern unterstützt Sie aktiv bei der Lösung von Ansprüchen und der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kompetent und zielorientiert berät er Sie in allen Phasen Ihres Bauvorhabens. Er gestaltet und überprüft Verträge, steht Ihnen in Bewilligungs- und Planungsverfahren beratend zur Seite und ist im Falle von Leistungsstörungen, Mängeln oder Verzug an Ihrer Seite.

 

Finden Sie Ihren Spezialisten bei GetYourLawyer: GetYourLawyer verbindet Sie mit einem Anwalt für Baurecht, der nicht nur über umfassendes Fachwissen verfügt, sondern auch zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt. Mit der richtigen rechtlichen Begleitung stellen Sie sicher, dass Ihr Bauvorhaben nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtssicher ist. Kontaktieren Sie uns, um den Spezialisten zu finden, der Ihre Bauprojekte zum Erfolg führt.

Häufig gestellte Fragen zum Baurecht

In der Regel verlangt eine Anwältin, ein Anwalt für Baurecht zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Die anwendbaren Gesetze sind kantonal und auch zum Teil auch je nach Gemeinde unterschiedlich, weshalb ein Baurechtsspezialist aus der Region gefragt ist.

Im Architektenvertrag definieren Bauherr und Architekt unter anderem die Leistungen und das Honorar. In der Regel geht es um viel Geld, darum lohnt es sich, bereits in der Phase des Vorprojekts einen Fachanwalt im Baurecht einzubeziehen. Dieser prüft für wenig Geld Ihren Vertrag und erspart Ihnen so unter Umständen langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht.

Kaufen Sie mit dem Erlös aus dem Verkauf keine neue Liegenschaft, erhöht sich in der Regel Ihr Vermögen und damit meist auch die Vermögenssteuer. Handkehrum sinkt Ihr steuerbares Einkommen durch den Wegfall des Eigenmietwerts.

 

Wechselt eine Liegenschaft den Eigentümer, spricht man in Fachkreisen von einer Handänderung. Für diesen Vorgang erheben alle Kantone eine Grundbuchgebühr. Zudem verlangen die meisten Kantone – Ausnahmen: AG, GL, SH, SZ, UR, ZG und ZH – eine Handänderungssteuer. Diese wird in der Regel vom Käufer bezahlt, die Grundbuchgebühr wird oft hälftig geteilt. Am besten halten Sie die Regelung der Zahlung im Kaufvertrag fest.

 

Die Grundstückgewinnsteuer wird vom Kanton erhoben und üblicherweise vom Verkäufer bezahlt. Die Höhe variiert von Kanton zu Kanton. Basis für die Berechnung bildet einerseits die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis der Liegenschaft und dem Erlös aus dem Wiederverkauf, andererseits die Besitzdauer. Je länger man eine Liegenschaft besessen hat, desto tiefer fällt der Satz für die Grundstückgewinnsteuer aus. Wertvermehrende Investitionen kann man vom Grundstückgewinn abziehen, ebenso die Kosten für den Verkauf.

Von einem Baurecht spricht man, wenn ein Grundeigentümer einem Dritten erlaubt, auf seinem Boden eine Liegenschaft zu bauen. Der Grundsatz, wonach ein Gebäude Bestandteil des Grundstücks ist, also mit dem Boden eine Einheit bildet, wird dabei durchbrochen. Mit einem Baurecht kann man Eigentümer eines Hauses sein, das auf fremdem Boden steht. Die gesetzliche Höchstdauer eines Baurechts beträgt 100 Jahre, häufig sind für Wohnbauten Baurechte von 50 Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Ist die Immobilie nicht gebrauchstauglich, wurden die üblichen technischen Normen und die Regeln der Baukunde nicht berücksichtigt oder wurde das im Vertrag Vereinbarte nicht eingehalten, liegt ein Mangel vor. Dann haben Sie das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung oder auf eine Preisreduktion. Ein Unternehmer haftet fünf Jahre für das abgelieferte Werk. Aber Sie müssen die Rügefristen einhalten: Sichtbare, offensichtliche Mängel müssen Sie sofort rügen – am besten bei der Übergabe des Werks respektive der Abnahme der Bauarbeit. Gibt es keine Abnahme oder versäumen Sie es, sofort zu reklamieren, verwirken Sie Ihre Mängelrechte.

 

Verdeckte Mängel können Sie auch später noch rügen. Doch auch dies müssen Sie sofort nach der Entdeckung tun, innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Oft gilt aber die Norm 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Dann können Sie Mängel jeder Art während der Rügefrist von zwei Jahren jederzeit rügen. Verdeckte Mängel können Sie innert einer Frist von maximal fünf Jahren rügen, müssen dies aber nach Ablauf der Rügefrist ebenfalls sofort tun. Aufgepasst: Die SIA-Norm 118 ist für Sie als Käufer oder Bauherrin vorteilhafter, sie gilt aber nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

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