Anwalt Patentrecht

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Patentrechtliche Fragen, bei denen ein Anwalt für Patentrecht helfen kann

Wenn Sie ein einzigartiges Produkt entwerfen, können auch Sie ein Patent anmelden und Ihre Erfindung schützen. Das klappt allerdings nur, wenn alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Fehler in der Anmeldung sollten Sie vermeiden: Verletzen Sie andere Schutzrechte, müssen Sie mit hohen Strafzahlungen und dem Verlust der erhofften Wettbewerbsvorteile rechnen. Ein erfahrener Anwalt für Patentrecht kann in verschiedenen Schlüsselsituationen unterstützen, die im Folgenden näher erläutert werden.

  1. Beratung zu Patentanmeldungen und Schutzrechten: Ein Anwalt hilft bei der Anmeldung von Patenten, bietet rechtliche Beratung zur Patentfähigkeit von Erfindungen und entwickelt Durchsetzungsstrategien für Schutzrechte.
  2. Patentrecherchen und Bewertungen: Ein Anwalt unterstützt bei der Durchführung von Recherchen zur Patentfähigkeit und bewertet die Innovationsfähigkeit von Erfindungen vor der Einreichung von Patentanmeldungen.
  3. Verteidigung gegen Patentverletzungen: Ein Anwalt unterstützt bei der Verteidigung der eigenen Rechte, leitet rechtliche Schritte ein und verhandelt gegebenenfalls vor Gericht, um Patentverletzungen zu beenden und Schadensersatz zu erhalten.
  4. Lizenzierung von Patenten: Bei der Lizenzierung von Patenten hilft ein Anwalt bei der Ausarbeitung von Verträgen, um die Interessen des Patentinhabers zu wahren und angemessene Lizenzgebühren zu vereinbaren.

Die Unterstützung durch einen erfahrenen Patentanwalt kann ein wichtiger Faktor sein, um Innovationen zu schützen, Rechte durchzusetzen und den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.

Häufig gestellte Fragen zum Patentrecht

 

Als Patent können Erfindungen geschützt werden, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Typischerweise umfasst dies Produkte, Verfahren oder technische Lösungen, die eine technische Aufgabe lösen.

Eine Patentierung ist für eine technische Erfindung möglich, wenn deren Mechanismus eine Problemstellung auf eine neue Art und Weise löst. Es kann sich dabei beispielsweise um ein Mess-, Herstellungs- oder Steuerungsverfahren einer Maschine, Anlage oder Ware handeln. 

Nach der Patentierung darf kein Dritter von dieser Erfindung ohne das ausdrückliche Einverständnis des Patentinhabers Gebrauch machen. Darunter zählt die wiederholte Herstellung, das Anbieten, die Einfuhr oder der gewerbliche Verkauf innerhalb der schutzbeantragten Länder. Geschieht dies dennoch, spricht man von einer Patentverletzung. Belangt werden können hierbei auch mehrere Personen, wenn sie an der widerrechtlichen Benützung beteiligt waren oder dazu angestiftet haben. 

Eine Abmahnung ist eine ernste Angelegenheit. Jedoch sollten Sie bei Eingang einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung angemessene Ruhe bewahren. Handeln Sie nicht auf eigene Faust, indem Sie unterschreiben oder eine Zahlung leisten. Kontaktieren Sie auch nicht den Anwalt der Gegenpartei. Suchen Sie sich stattdessen einen Fachanwalt für Patentrecht, der Sie bei den kommenden Schritten begleitet. Er prüft nicht nur, ob die Anklage berechtigt und die Forderungshöhe angemessen ist, sondern kann Ihnen in einigen Fällen einen immens teuren Gerichtsprozess ersparen.

Wenn Sie sich durch erstmalige Selbstrecherche sicher sind, dass eine Patentverletzung vorliegt, kontaktieren Sie einen Patentanwalt. Dieser wird eine rechtlich ordentliche Untersuchung veranlassen und mit Ihnen gemeinsam einen Weg zur Durchsetzung Ihres Patentrechts besprechen. 

Im ersten Schritt werden normalerweise eine Abmahnung und eine Unterlassungsforderung an den Verursacher gestellt. Eine aussergerichtliche Einigung ist in der Regel das erste Ziel. Das spart beiden Parteien viel Geld. Andernfalls läuft der Weg in Richtung einer gerichtlichen Klage, in der Ihr Anwalt Sie fachmännisch vertritt. Dieser kann auch die Aussichten einer Klage vorab abschätzen. 

Der Beruf des Patentanwalts ist durch Vielfalt geprägt. Er setzt ein tiefgehendes Wissen voraus – nicht nur im juristischen, sondern auch im technischen Bereich. Aus diesem Grund ist die Zulassung als Patentanwalt in der Schweiz an strenge Bedingungen geknüpft. Sie steht am Ende einer langen und sehr fordernden Ausbildung.

Im ersten Schritt gilt es, ein anerkanntes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium mit Erfolg zum Abschluss zu bringen. Im zweiten Schritt folgt die eigentliche patentrechtliche Fachausbildung mit praktischer Tätigkeit. Sie dauert mindestens drei Jahre und vermittelt umfassendes Wissen im Schweizer, europäischen und internationalen Patentrecht. Ein Patentanwalt ist folglich in der Lage, komplexe technologiebasierte Sachverhalte zu erfassen und Sie optimal zu vertreten.

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