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Das Gesetz nennt jedoch Schranken, an die der Erblasser gebunden ist. So sind beispielsweise die Pflichtteile der gesetzlichen Erben zu beachten. Enge rechtliche Vorgaben gelten auch für die Enterbung. Ein Anwalt für Erbrecht kennt die besonderen Anforderungen des Erbrechts. Einfühlsam und verständlich beantwortet er Ihnen all Ihre Fragen zur Nachlassplanung und zur Vermögensnachfolge.
Ein Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen bei der Ausarbeitung eines Erbvertrags oder Testaments. Der erfahrene Spezialist sorgt dafür, dass Ihnen in dieser emotionalen und persönlichen Angelegenheit keine Fehler unterlaufen. So beugt er Streitigkeiten vor und stellt sicher, dass Ihrem letzten Willen entsprochen wird.Sie fühlen sich beim Erbe übergangen? Es zeigen sich Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft? Auch in diesen Fällen ist ein Anwalt für Erbrecht der richtige Ansprechpartner. Mit GetYourLawyer finden Sie den Experten, der zur Klärung Ihres Anliegens am besten geeignet ist.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
In der Regel verlangt eine Anwältin, ein Anwalt für Erbrecht zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Sind Sie nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann Ihr Anwalt für Sie beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.
Der Pflichtteil ist der Teil Ihres Nachlasses, über den Sie nicht nach Belieben verfügen dürfen, weil er von Gesetzes wegen für gewisse Erben reserviert ist. Pflichtteilsgeschützt sind im Schweizer Erbrecht die Nachkommen (Kinder, Enkel), der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin sowie die Eltern. Soll ein pflichtteilsgeschützter Erbe auf seinen Pflichtteil verzichten, braucht es dazu einen Erbvertrag. Eine Gesetzesrevision, die aktuell im Parlament beraten wird, sieht vor, die Pflichtteile der Nachkommen und Partner zu reduzieren und denjenigen der Eltern ganz zu streichen.
Mit der Erbschaftssteuer kann der Vermögensübergang von Todes wegen auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer gibt es nicht. Die Erbschaftssteuer ist vom Erben zu entrichten, der den Nachlass übernimmt. Die Höhe bestimmt sich aufgrund des Wertes des übertragenen Vermögens.
In der Regel sind Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft sowie Nachkommen, Stief- und Pflegekinder steuerbefreit. Wird eine Erbschaftssteuer erhoben, ist die Höhe meist abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens sowie vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und der verstorbenen Person. Je näher verwandt, desto geringer der Steuersatz. Auch für Konkubinatspartner und Lebensgefährtinnen gilt in vielen Kantonen ein tieferer Steuersatz.
Wenn ein Erblasser weder ein Testament noch einen Erbvertrag verfasst hat, bestimmt das Gesetz die Anteile der Erben. Wie hoch diese Anteile sind, hängt davon ab, wer zum Kreis der Erben gehört. Jeder Erbe kann auf seinem Erbteil bestehen. Er muss aber nicht. Falls er sich mit weniger zufrieden gibt oder sich die ganze Erbengemeinschaft für eine andere Aufteilung entscheidet, ersetzt dies die gesetzliche Aufteilung.
Das Erbrecht ist auf die traditionelle Familie ausgerichtet: Wer verheiratet ist und Kinder hat, ist mit den gesetzlichen Regeln gut bedient und benötigt höchstens ein einfaches Testament, um den Ehepartner bestmöglich zu begünstigen. Anders ist die Situation, wenn Sie und Ihr Partner, Ihre Partnerin mit Kindern aus früheren Beziehungen in einer Patchworkfamilie leben. Um hier eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird, benötigen Sie einen Erbvertrag, der genau auf die Konstellation in Ihrer Familie zugeschnitten ist. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten.
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